€ 4.000 Beraterzuschuss - Merkblatt BAFA (03.04.20)

Sehr geehrte MitglierInnen der wvb,

unser Mitlglied Herr Sindl von Vecto Controlling Netzwerkk hat uns folgende Informationen übermittelt:

Die Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, wurde mit Wirkung zum 03.04.2020 modifiziert. Die betroffenen Unternehmen (KMU) erhalten unter definierten Voraussetzungen einen Zuschuss für eine Beratungsleistung in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Umsatzsteuer wird nicht erstattet). Im beigefügten Merkblatt des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom 03.04.20 sind detailliertere Infos dazu enthalten.

Durch meine Registrierung als Berater im BAFA-Portal ergibt sich somit ggf. eine Alternative zur Auftragsdurchführung unserer beigefügten Initiative„Vecto-Liquidationsplanungsmodell“ (aktualisierter Stand vom 02.04.20) oder zu anderen in 2020 notwendigen betriebswirtschaftlichen Beratungen.

Dem großen Vorteil der möglichen Übernahme der Beratungskosten durch das BAFA würde eine deutliche zeitliche Verzögerung des Auftragsstartes gegenüberstehen, da ein Auftrag erst nach positiv erfolgter Antragsprüfung geschlossen und begonnen werden dürfte. Dazu ist die Zusage zur Förderung nicht sicher.

Für Rückfragen steht Herr Steffen Sindl von VECTO CONTROLLING NETZWERK gerne zur Verfügung.

s.sindl@vecto-controlling.de
Mobil 0171/1984657