Liebe Mitglieder,
um die unverschuldeten Umsatzrückgänge oder Entgelteinbußen abzumildern, die entweder aufgrund von Störungen in den Lieferketten oder durch signifikanten Nachfrage-Rückgang bzw. aufgrund Behördlichen Anordnungen entstanden sind, hat die Bundesregierung verschiedene Ausstattungspakete für die zu Verfügungstellung von liquiden Finanzmitteln geschnürt. Derzeit befindet sich die Gesetzgebungs-Maschine allerdings noch in vollem Einsatz. Nicht alles ist bis jetzt klar und Antragsverfahren sind zum Teil noch nicht definiert. Wir möchten Ihnen kurz skizzieren, was bislang klar ist – über weitere Entwicklungen werden wir Sie dann mit einem Update informieren.
Es handelt sich bislang um
1. „Sozialschutz-Paket“ – diese Informationen eignen sich auch insbesondere zur Weitergabe an Ihre Mitarbeiter
1. „Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen“
Daneben existieren diverse Länderprogramme, die wir hier aufgrund der Fülle und Verschiedenartigkeit in dieser Information nicht kommentieren wollen; Sie finden eine aktuelle entsprechende Übersicht (nach Bundesländern geordnet) in diesem PDF:
Im Einzelnen:
Verdienstausfälle von Familien, die sich aus Kita- oder Schulschließungen ergeben werden in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen.
Voraussetzungen:
Anspruchsberechtigt sind damit z.B. Familien, die Lohneinbußen haben und nicht unter eine andere Ausgleichsregelung wie z.B. in eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder das Kurzarbeitergeld fallen, also z.B. bei Quarantänemaßnahmen.
Höhe des Anspruchs:
Befristeter Kinderzuschlag
Bei Familien reduziert sich aktuell das Einkommen durch Kurzarbeit, Arbeitslosengeld oder geringere Einkommen oder Einnahmen. Diese sollen befristet den Kinderzuschlag in erleichterter Form erhalten. Zudem soll eine befristete Aussetzung der Berücksichtigung des Vermögens erfolgen. Voraussetzungen und Antrag finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer
Erleichterter Zugang zum Wohngeld
Zusätzlich soll für bestehende Mietverhältnisse der Zugang zum Wohngeld (http://wohngeldantrag.de/) oder der Zugang zum Lastenzuschuss beim Eigenheim ermöglicht werden.
Selbständige erhalten leichter Zugang zur Grundsicherung, damit Lebensunterhalt und Zukunft gesichert sind. Die Vermögensprüfung wird für sechs Monate ausgesetzt, Leistungen sollen schneller bezahlt werden. Hierzu können bei der Bundesanstalt für Arbeit Betroffene online einen Antrag auf Arbeitslosengeld ausfüllen oder einen Grundsicherungsantrag herunterladen
(https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos).
Zur Unterstützung des Gesundheitswesens, der Landwirtschaft und Branchen zur Versorgung der Menschen mit Lebensmitteln wird ein vorübergehender Verzicht auf die vollständige Anrechnung des Entgelts aus einer während der Kurzarbeit aufgenommenen Beschäftigung auf das Kurzarbeitergeld eingeführt. Damit soll ein monetärer Anreiz geschaffen werden, auf freiwilliger Basis vorübergehend Tätigkeiten in diesen systemrelevanten Bereichen aufzunehmen.
Die Zeitgrenzen für die geringfügige Beschäftigung in Form der kurzfristigen Beschäftigung soll befristet auf eine Höchstdauer von 5 Monaten oder 115 Tagen ausgeweitet werden.
Es werden einmalig für maximal “3 + 2“ Monate steuerpflichtige Zuschüsse zu den Betriebskosten gewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssen:
Verlängerungs-Klausel: Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20% reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.
Voraussetzung:
Antragstellung und Verrechnung:
• Finanzierungen werden ab einem Kreditbetrag von 25 Millionen Euro angeboten.
Wie oben bereits erwähnt: Wir halten Sie mit Updates auf dem Laufenden, wenn weitere bedeutende Änderungen oder Verbesserungen zu erwarten sind. Bitte sprechen Sie uns bei Fragen und Hilfestellungen gerne an.
Wir wünschen Ihnen in Anbetracht der Situation dennoch weiterhin positive Gedanken und viel Gesundheit.