Sehr geehrter Herr Siefert,
Kurzarbeitergeld ist ein zentrales Instrument zur raschen Senkung der Personalkosten. Der hier zum Download verfügbare verbandliche Leitfaden berücksichtigt das coronabedingt befristet eingeführte Krisen-Kurzarbeitergeld ebenso wie den aktuellen Tarifabschluss für die hessische Metall- und Elektroindustrie und will praxisrelevante Fragen der Kurzarbeit aufarbeiten.
Unter Einbeziehung des Kurzarbeitergelds kann es für den Arbeitgeber wirtschaftlich vertretbar sein, trotz Arbeitsausfalls an den Beschäftigten festzuhalten. Bei Rückkehr zur vollen Arbeitsauslastung besteht dann der große Vorteil, dass die eingearbeiteten Arbeitskräfte sofort zur Verfügung stehen. Mit der befristeten vollständigen Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge sowie der Absenkung der Mindestzahl der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer auf 10 Prozent wird Kurzarbeit für den Arbeitgeber deutlich günstiger und damit attraktiver. Wir setzen uns in der derzeitigen Krise für eine Verlängerung des Kurzarbeitergelds auf 24 Monate sowie eine Ausdehnung auf Auszubildende ein.
Die Autoren sind für Hinweise, Ergänzungsvorschläge und Kommentare zur Verbesserung des Leitfadens dankbar.
Freundliche Grüße
Dirk Pollert / Dr. Stefan Hoehl
Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V.
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