Sehr geehrte Damen und Herren der wv-Bensheim,
die Soforthilfen (einmaliger nicht-rückzahlbarer Zuschuss) des Bundes und des Landes Hessen für Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, Solo-Selbständige, Künstler und Freiberufler können nun beantragt werden. Die Soforthilfe wird ausschließlich für Förderberechtigte gewährt, die infolge der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie in eine existenzgefährdende wirtschaftliche Schieflage bzw. in massive Liquiditätsengpässe geraten sind, diesen Liquiditätsengpass nicht mit Hilfe sonstiger Eigen- oder Fremdmittel ausgleichen können und ihren Haupt- bzw. Wohnsitz in Hessen haben. Liquiditätsengpässe, die vor dem 11. März 2020 entstanden sind, sind nicht förderfähig.
Die Zuschüsse werden ausschließlich Förderberechtigten gewährt und betragen insgesamt (Bundes- und Landesförderung kombiniert)
Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Höhe des Liquiditätsengpasses, der durch die Folgen der Coronavirus-Pandemie entstanden ist.
Die Zuschüsse können ab sofort ausschließlich beim Regierungspräsidium Kassel über folgenden Link beantragt werden: www.rpkshe.de/coronahilfe. Dort sind auch die genauen Förderbestimmungen hinterlegt.
Weitere Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie auch durch die IHK Darmstadt Rhein Main Neckar und die HWK Frankfurt-Rhein-Main.
Neben den Soforthilfen wurden von Seiten des Bundes und des Landes Hessen weitere Unterstützungen wie Förderkredite, Bürgschaften, steuerliche Erleichterungen oder auch ein verändertes Kurzarbeitergeld auf den Weg gebracht. Informationen hierzu und die entsprechenden Ansprechpartner bei der Wirtschaftsförderung Bergstraße erhalten Sie auf unserer Informationsseite.
Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund
Ihre Wirtschaftsförderung Bergstraße
Wirtschaftsregion Bergstraße
Wirtschaftsförderung Bergstraße GmbH
Wilhelmstraße 51
64646 Heppenheim