Aktuelle Infos zur Soforthilfe von der IHK

Hilfen und Videos

Corona-Soforthilfe: Tipps für die Antragstellung

Existenzgefährdete Unternehmen, Selbstständige, Soloselbstständige und Angehörige freier Berufe können die finanzielle Soforthilfe ab sofort beim Regierungspräsidium Kassel beantragen. Wir haben auf unserer Seite zusammengestellt, was Sie unbedingt vorbereiten sollten, bevor Sie den Antrag stellen.


Sofortmaßnahmen bei finanziellen Problemen

Unterstützung für das Gespräch mit der Bank

Sie müssen mit Ihrer Bank über einen weiteren Kredit sprechen? Wie Sie sich darauf vorbereiten sollten, können Sie auf unserer Sonderseite zur Corona-Krise nachlesen. Dort finden Sie auch ein excelbasiertes Tool, mit dem Sie einen vereinfachten Liquiditätsplan erstellen können. Sie finden es auf der Seite unter dem Punkt "Sofortmaßnahmen bei finanziellen Problemen, Punkt 3: Sprechen Sie mit Ihrer Bank!".


Für Selbstständige

Leichterer Zugang zur Grundsicherung / Arbeitlosengeld II

Auch Selbstständige können bei der Agentur für Arbeit Grundsicherung beantragen, wenn sie keine Mittel haben, um den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie zu sichern. Als Teil des Corona-Maßnahmenpakets wird der Zugang zur Grundsicherung erleichtert. Wer nach dem 1. März und bis einschließlich dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Grundsicherung stellt, muss sein Vermögen nur dann im Einzelnen nachweisen, wenn er „erhebliches Vermögen“ hat. Außerdem soll die Grundsicherung sehr schnell ausgezahlt werden.

Quelle: IHK Darmstadt / 01. April 2020

Beratungsangebote

Gründungsberatung

Online-Terminbuchung für eine persönliche Beratung

Gründer und junge Unternehmer haben hier die Möglichkeit, sich in einem persönlichen Beratungsgespräch kostenfrei zu den verschiedensten Themen der ersten Gründungsphase zu informieren. Ob Gesellschaftsformen, Steuer- oder Finanzierungthemen oder Förderprogramme - hier finden sie die notwendige Beratung.


Webinarangebote des DIHK

Corona-Krise: Die Lage in Frankfurt, Italien und Tschechien

Interessierte Unternehmen erhalten bei der Webinar-Serie "Navigator" aktuelle Informationen zu weltweiten Märken in der Corona-Krise. Die Experten der AHKs vor Ort informieren dabei in 45 Minuten komprimiert über aktuelle Fragestellungen wie Lieferketten, Reisemöglichkeiten von Mitarbeitern, Angebote zur Kurzarbeit, Steuerstundung, Cash-Support und vielen weiteren Fragen. Die ersten drei Webinare am Freitag, 3. April, behandeln die Lage in Frankreich, Italien und Tschechien.


Telefonisch, per Mail, per Zoom oder Skype

Lassen Sie sich jetzt zu Fördermöglichkeiten, Nachqualifizierung und Weiterbildung beraten

Wenn nicht jetzt, wann dann? Meetings vor Ort und persönliche Treffen sind tabu, das wirtschaftliche Leben ruht in weiten Teilen. Nutzen Sie die entschleunigte Zeit, um sich mit den Themen Nachqualifikation und Weiterbildung zu beschäftigen. Die IHK-Bildungscoaches beraten Sie gerne telefonisch, per Mail, Zoom oder Skype - je nach Wunsch oder Möglichkeit.

Quelle: IHK Darmstadt / 01. April 2020

Weiterbildungsangebote

Webinar

Corona-Krise bewältigen - Arbeitsrechtliche Maßnahmen

Corona stellt Unternehmen vor besondere arbeitsrechtliche Fragen. Besteht ein Entgeltanspruch bei Quarantäne? Muss der Arbeitnehmer Urlaub nehmen? Müssen oder dürfen Arbeitnehmer ins HomeOffice? Wie weit Ihr Direktionsrecht und Ihre Fürsorgepflicht gehen, erfahren Sie in diesem eineinhalbstündigen Webinar am Freitag, 17. April.


Webinar

Kurzarbeit richtig beantragen

Durch die Corona-Lage kann es zu massiven Arbeitsausfällen kommen. Kurzarbeit kann die wirtschaftliche Situation stabilisieren und Entlassungen verhindern. Erfahren Sie in diesem eineinhalbstündigen Webinar am Montag, 20. April, wie Sie Kurzarbeit richtig handhaben.

Quelle: IHK Darmstadt / 01. April 2020

Handel

Lärmschutz versus Versorgung

Anlieferung von Supermärkten derzeit auch nachts möglich

Um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, ist bis Ende April die Anlieferung in der Nacht grundsätzlich zulässig. Damit wird der Lärmschutz für die Anwohner teilweise ausgestzt. Ein auf den Einzelfall bezogener Antrag ist nicht erforderlich. Lebenmittelmärkte sollten aber durch geeignete Absprachen mit dem Lieferverkehr die Lärmbelästigungen auf ein Minimum reduzieren. Während der Krisenzeit dürfen Supermärkte auch an Sonn- und Feriertagen außer Karfreitag und den Osterfeiertagen geöffnet haben. Mehr Infos und Tipps für den Handel und die Gastronomie finden Sie auf unserer Website.

Quelle: IHK Darmstadt / 01. April 2020